Kiosk, Späti oder Büdchen: Welches Konzept passt?

Ob Kiosk, Späti oder Büdchen: Gemeint ist meist ein kleiner Laden mit Getränken, Süßwaren, Snacks und Dingen für den schnellen Bedarf. Die Namen sind regional. In Berlin sagt man Späti, im Rheinland und im Ruhrgebiet Büdchen oder Trinkhalle. Was einen Kiosk ausmacht, ist der Standort: Er lebt von Laufkundschaft und von Stammkunden aus der direkten Nachbarschaft.

Bevor Sie einen Kiosk eröffnen, sollten Sie deshalb den Standort genau prüfen. Wie viele Menschen gehen morgens, mittags und abends vorbei? Gibt es in der Nähe Schulen, Büros, Haltestellen oder Wohnhäuser? Wo ist der nächste Supermarkt, die nächste Tankstelle, der nächste Kiosk? Zählen Sie an mehreren Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten. Das kostet Zeit, schützt aber vor dem teuersten Fehler.

Eine Sonderform ist der Automatenkiosk, der ohne Personal rund um die Uhr verkauft. Dort gelten zum Teil andere Regeln und ein anderes Sortiment. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum Automatenkiosk-Sortiment. Wer einen bestehenden Kiosk übernimmt, startet mit Kundschaft, muss aber die meisten Anmeldungen trotzdem selbst neu erledigen.

Checkliste: Anmeldungen vor der Eröffnung

Für einen Kiosk mit verpackten Lebensmitteln und Getränken brauchen Sie in der Regel keine besondere Erlaubnis. Sie müssen aber mehrere Stellen informieren. Diese Schritte gehören auf Ihre Checkliste:

Gewerbeanmeldung. Wer ein Gewerbe beginnt, muss das nach § 14 Gewerbeordnung gleichzeitig beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Das gilt auch, wenn Sie einen bestehenden Kiosk übernehmen. Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an.

Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Als Kioskbetreiber sind Sie Lebensmittelunternehmer. Nach Artikel 6 der EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene müssen Sie Ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde melden, in der Regel vor der Eröffnung. Zuständig ist die Lebensmittelüberwachung Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Manche Kommunen leiten die Gewerbeanmeldung automatisch weiter. Fragen Sie nach, ob Sie zusätzlich ein Formular ausfüllen müssen.

Finanzamt. Die Gemeinde informiert das Finanzamt über Ihre Gewerbeanmeldung. Zusätzlich übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in der Regel elektronisch über ELSTER. Danach erhalten Sie Ihre Steuernummer.

Berufsgenossenschaft. Unternehmen müssen sich binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden, für den Handel ist das die BGHW. Nach § 192 SGB VII gilt diese Pflicht als erfüllt, wenn Sie das Gewerbe innerhalb dieser Woche angemeldet haben.

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Wer unverpackte Lebensmittel wie belegte Brötchen, Kugeleis oder Salate verkauft und dabei mit ihnen in Berührung kommt, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Bescheinigung des Gesundheitsamts (§ 43 IfSG). Das gilt auch für Ihre Mitarbeiter. Bei rein verpackter Ware entfällt diese Pflicht.

Mietvertrag und Fläche. Klären Sie vor der Unterschrift, ob die Fläche als Laden genutzt werden darf und ob Umbauten oder Werbeschilder genehmigt werden müssen. Ansprechpartner sind Vermieter und Bauamt.

Versicherungen. Lassen Sie sich beraten, welche Absicherung für Ihren Laden sinnvoll ist. Typische Bausteine sind eine Betriebshaftpflicht für Schäden bei Kunden und eine Inhaltsversicherung für Ware und Einrichtung, etwa bei Einbruch, Feuer oder Wasserschaden.

Pflichten im laufenden Betrieb

Ladenöffnungszeiten. Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Bundesländer den Ladenschluss selbst. Öffnungszeiten, Sonntagsöffnung und Ausnahmen unterscheiden sich deshalb je nach Bundesland. Gerade wer einen Späti eröffnen und spät abends oder sonntags verkaufen will, sollte das vorab beim Ordnungsamt klären.

Preisauszeichnung. Ware, die Kunden selbst aus dem Regal nehmen oder im Schaufenster sehen, braucht nach der Preisangabenverordnung Preisschilder. Andere Ware im Verkaufsraum können Sie auch über eine Preisliste auszeichnen. Den Grundpreis pro Kilogramm oder Liter müssen kleine Geschäfte wie Kioske nicht angeben, wenn die Ware überwiegend über die Theke verkauft und nicht über ein Vertriebssystem bezogen wird (§ 4 PAngV). Bei überwiegender Selbstbedienung gilt die Pflicht.

Kasse. Eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es bisher nicht, eine offene Ladenkasse mit sorgfältigen Aufzeichnungen ist erlaubt. Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), muss Kunden einen Beleg ausstellen und die Kasse innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt melden (§ 146a AO). Die Bundesregierung plant eine Kassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch (Stand November 2026). Wer ohnehin eine Kasse anschafft, sollte gleich auf ein System mit TSE setzen.

Pfand. Wer Getränke in Einwegpfand-Flaschen und -Dosen verkauft, muss leere Verpackungen zurücknehmen und das Pfand erstatten. Bei einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern gilt das nur für die Marken, die Sie selbst im Sortiment führen (§ 46 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz). Planen Sie Platz für Leergut ein.

Kennzeichnung. Verpackte Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Achten Sie besonders bei Importware darauf, dass Zutaten, Allergene und Nährwerte auf Deutsch auf der Packung stehen. Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag zum Lebensmittelrecht im DACH-Raum.

Jugendschutz. Wer Alkohol, Tabakwaren oder E-Zigaretten verkaufen will, muss die Abgabeverbote des Jugendschutzgesetzes (§§ 9 und 10 JuSchG) einhalten und sich über weitere Vorgaben, etwa zu Steuern und Kennzeichnung, gesondert informieren. Klären Sie das vor der Eröffnung mit Ordnungsamt oder IHK.

Was kostet es, einen Kiosk zu eröffnen?

Eine seriöse Pauschale gibt es nicht. Ein Büdchen in einer Kleinstadt und ein Späti in einer Großstadtlage haben wenig gemeinsam. Planen Sie stattdessen die einzelnen Kostenblöcke:

Fläche: Miete, Kaution und Nebenkosten, bei einer Übernahme oft eine Ablöse für Einrichtung und Kundenstamm. Lassen Sie sich bei einer Übernahme die Umsätze der Vorjahre belegen.

Einrichtung: Regale, Theke, Getränkekühlschränke, eventuell eine Eistruhe, Kasse und Beleuchtung. Kühlgeräte beeinflussen auch die laufenden Stromkosten.

Erstausstattung Ware: Der erste Warenbestand bindet Kapital, bevor der erste Euro verdient ist. Kleine Mengen und häufiges Nachbestellen halten diesen Block klein.

Laufende Kosten: Strom, Personal, Versicherungen, Steuerberatung, Kassensystem und Reparaturen. Lange Öffnungszeiten bedeuten mehr Personal oder mehr eigene Arbeitszeit.

Rechnen Sie diese Posten in einem Businessplan durch. Die IHK bietet Gründungsberatung an. Für die Finanzierung kommen Förderkredite in Frage, etwa der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, der auch Übernahmen fördert.

Kiosk-Lieferanten: Wo Betreiber einkaufen

Die meisten Kioske kaufen bei mehreren Lieferanten ein. Jeder deckt einen anderen Teil des Sortiments ab.

Cash & Carry: Großmärkte für Gewerbekunden sind die übliche Quelle für das Grundsortiment, also bekannte Markenartikel, Süßwaren und Alltagsbedarf. Für den Einkauf brauchen Sie meist einen Gewerbenachweis.

Getränkefachgroßhandel: Getränke sind schwer und brauchen Platz. Viele Kioske lassen sie deshalb liefern und geben dabei gleich das Leergut zurück.

Spezialgroßhändler für Trendprodukte: Internationale Snacks, Import-Getränke und Trendartikel finden Sie im normalen Großmarkt selten. Dafür gibt es spezialisierte Großhändler wie Logan & Harper. Einen Überblick bietet unsere Seite zum Kiosk-Großhandel.

Achten Sie bei allen Lieferanten auf Mindestbestellmengen, Lieferzeiten und eine deutsche Kennzeichnung der Ware. Gerade am Anfang ist es wichtig, kleine Mengen bestellen zu können.

Das Kiosk-Sortiment aufbauen

Grundsortiment: Gekühlte Getränke, bekannte Schokoriegel, Chips, Kaugummi und Artikel für den täglichen Bedarf gehören in fast jeden Kiosk. Sie sorgen für den Grundumsatz. Mit ihnen allein unterscheiden Sie sich aber kaum vom Supermarkt oder der Tankstelle in der Nähe.

Trend- und Importprodukte: Hier können Sie sich abheben. Scharfe Snacks wie Takis oder Buldak-Nudeln sind durch die sozialen Medien bekannt geworden und werden gezielt gesucht. Dazu passen Produkte aus unserem Snack-Großhandel. Fanta-Sorten aus Asien und den USA oder Dr Pepper fallen im Kühlschrank sofort auf, mehr dazu im Getränke-Großhandel.

Kassenzone und Impulsartikel: Die Fläche direkt an der Kasse ist die wertvollste im Laden. Sour Candy, Freeze-Dried Candy oder Marshmallow-Mochi aus dem Süßwaren-Großhandel und Squishys aus dem Spielwaren-Großhandel kaufen Kunden oft spontan, während sie bezahlen.

Richten Sie das Sortiment nach Ihrer Kundschaft aus. In der Nähe von Schulen laufen andere Produkte als an einer Haltestelle oder in einem Wohngebiet. Wie sich das Sortiment je nach Ladenformat unterscheidet, lesen Sie in unserem Beitrag Kiosk, Supermarkt oder Konzeptstore.

Typische Fehler beim Start

Zu viel Ware auf einmal. Ein voller Lagerraum sieht gut aus, bindet aber Geld. Bestellen Sie neue Produkte in kleinen Mengen und beobachten Sie zwei bis vier Wochen lang, was sich verkauft.

Nur das Supermarkt-Sortiment. Wer dieselben Produkte wie der Discounter nebenan führt, konkurriert über den Preis. Ein paar Regalmeter mit Produkten, die es dort nicht gibt, geben Kunden einen Grund, zu Ihnen zu kommen.

Anmeldungen vergessen. Die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und die Meldung einer elektronischen Kasse beim Finanzamt werden leicht übersehen. Haken Sie die Checkliste oben Punkt für Punkt ab.

Mindesthaltbarkeit nicht im Blick. Räumen Sie nach dem Prinzip „first in, first out“ ein: ältere Ware nach vorne, neue nach hinten. Prüfen Sie regelmäßig die Daten, besonders bei Artikeln, die sich langsam drehen.

Ware für Ihren Kiosk bei Logan & Harper

Logan & Harper ist Importeur und Großhändler für internationale Snacks, Süßwaren, Getränke und Trendspielzeug und beliefert ausschließlich Gewerbekunden, darunter Kioske, Spätis und Supermärkte im DACH-Raum. Die Ware ist innerhalb von 24 Stunden versandfertig aus unserem Lager in Deutschland, die Mindestmengen sind gering, und alle Produkte tragen eine deutsche Deklaration. So können Sie neue Produkte testen, ohne viel Kapital zu binden. Für den Zugang zum Händlershop brauchen Sie einen Gewerbenachweis, die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.